Vorgehensweise

1. Ausgangsbedingungen

Zu Beginn der ambulanten Therapie finden drei Sprechstundenkontakte und bis zu vier Probegespräche (probatorische Sitzungen) statt. Diese sollten Sie nutzen, um zu prüfen, ob der Therapeut Ihnen in Ihrer persönlichen Lebensituation helfen kann, genauso wird der Therapeut prüfen, ob er Ihnen helfen kann. In den Probegespräche geht es um die Entstehung eines kooperativen therapeutischen Kontaktes. Dabei handelt der Therapeut als professioneller Helfer. Sie arbeiten dabei aktiv mit und übernehmen Verantwortung für Ihr Handeln im therapeutischen Kontakt.

2. Problem

Der Therapeut wird sich ausreichend Zeit nehmen, um sich das von Ihnen als problematisch bewertete Erleben und Verhalten schildern zu lassen. Dabei können unterschiedliche Vorgehensweisen zur Sammlung von Informationen genutzt werden, z.B. therapeutischer Dialog, strukturiertes Erfragen, Fragebögen.

3. Motivation

Neben einem vertrauensvollen therapeutischen Kontakt ist die Klärung der motivationalen Vorbedingungen für eine gewünschte Erlebens- und Verhaltensänderung notwendig.

Selten ist die Veränderungsmotivation eindeutig gegeben, häufig befinden sich Patienten in einem Annäherungs-/Vermeidungskonfikt: d.h. einerseits leiden sie unter ihren Problemen, möchten deshalb die Veränderung – andererseits löst die erwartete Veränderung Unbehagen aus. Der Therapeut wird Ihnen helfen, für Sie hilfreiche Entscheidungen zu treffen. Dabei werden Sie in Ihrer ganzen Person wertgeschätzt und akzeptiert. 

4. Ziele

Im Anschluss an die oben genannten Prozesse werden Ziele miteinander besprochen. Patient und Therapeut  achten darauf, dass die Ziele realistisch erreichbar, konkret zu überprüfen und ethisch vertretbar sind.

5. Auftrag

Es erfolgt eine Auswertung der vorliegenden Informationen zum Zwecke der Planung des therapeutischen Vorgehens. Der Therapeut hat zu diesem Zeitpunkt einen Behandlungsplan entwickelt, der Ihren individuellen Bedingungen gerecht wird. Der Behandlungsplan mit ausgewählten spezifischen Methoden wird Grundlage für Ihren Auftrag an den Therapeuten. Sie beauftragen den Therapeuten, Sie beim Erreichen der besprochenen Ziele mit Hilfe des individualisierten Behandlungsplans zu unterstützen. 

6. Durchführung spezieller Methoden

In der ambulanten Verhaltenstherapie werden unterschiedliche Methoden von Ihrem Therapeuten zur Anwendung gebracht. So können Verhaltensverträge vereinbart werden, kognitiv-therapeutische Anleitungen können gegeben werden, Expositionsübungen und Rollenspiele zum Einsatz kommen.

7. Transfer in den persönlichen Alltag

Anhand des konkreten Erlebens und Verhaltens im Alltag überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten, ob die zuvor – aus den entwickelten Hypothesen zur Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems – abgeleiteten Maßnahmen zu den erwarteten Effekten im Alltag führen. Zur Unterstützung von Veränderungen werden  mit dem Patienten „Hausaufgaben“ entwickelt.

8. Reflektion des therapeutischen Fortschritts

Der Therapeut wird gemeinsam mit Ihnen Zwischenbilanzen und eine abschließende Bewertung der therapeutischen Fortschritte vornehmen.

9. Nebenwirkungen von Psychotherapie

Auch in der Verhaltenstherapie kann es wie in jeder wirksamen Methode zu unerwünschten Wirkungen kommen:

Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben. Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel können eintreten. Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern oder verschlechtern. Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können eintreten. Diese möglichen Effekte sind in der Therapie im Fall ihres Auftretens mit dem Psychotherapeuten  zu besprechen.

Literatur:

  • Kanfer, F.H.; Reinecker, H. & Schmelzer, D. (2004). Selbstmanagementtherapie. Berlin: Springer
  • Version 3 September 2010 auf Basis des Forschungsprojektes „Risiko, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie 2007-2010, www.donau-uni.ac.at/psymed